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BFH Beschluss v. - VIII B 6/20

Gesetze: FGO § 68; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3; FGO § 116 Abs. 3 Satz 3; FGO § 127;

Anwendung des § 127 FGO im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren

Leitsatz

NV: Ergeht während des Verfahrens über eine Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision ein Änderungsbescheid, ist die Vorentscheidung nicht entsprechend § 127 FGO aufzuheben und die Sache an das FG zurückzuverweisen, wenn die Nichtzulassungsbeschwerde unzulässig ist.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu


ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2021:B.250221.VIIIB6.20.0

Fundstelle(n):
BFH/NV 2021 S. 769 Nr. 7
NJW 2021 S. 10 Nr. 23
IAAAH-78518

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