Abgeltungswirkung einbehaltener Kapitalertragsteuer bei der Besteuerung von Scheinrenditen aus Schneeballsystemen
Leitsatz
1. Die Abgeltungswirkung nach § 43 Abs. 5 Satz 1 Halbsatz 1 EStG tritt auch dann ein, wenn die bei der Auszahlung der Kapitalerträge einbehaltene Kapi-talertragsteuer nicht beim Finanzamt angemeldet und abgeführt wird und keiner der Ausschlussgründe des § 43 Abs. 5 Satz 1 Halbsatz 2, Satz 2 oder Satz 3 EStG vorliegt.
2. Dies gilt auch dann, wenn der Steuerpflichtige Kapitaleinkünfte in Form von Scheinrenditen aus einem betrügerischen Schneeballsystem erzielt hat, für die aus seiner Sicht Kapitalertragsteuer nach § 43 Abs. 5 Satz 1 EStG einbehalten worden ist (Anschluss an Senatsurteil vom - VIII R 17/17).
3. Die Klage gegen einen Verlustfeststellungsbescheid, die sich gegen die Verrechnung von —aus der Sicht des Klägers— zu Unrecht der Besteuerung zugrunde gelegten Kapitaleinkünften richtet, ist zulässig (Anschluss an , BFHE 262, 340, BStBl II 2019, 632). Sie ist begründet, wenn mit dem Klageantrag dieselben Einwendungen wie gegen den dem Verlustfeststellungsbescheid zugrunde liegenden Einkommensteuerbescheid geltend gemacht werden und diese durchgreifen.
Fundstelle(n): BStBl 2021 II Seite 481 BFH/NV 2021 S. 866 Nr. 7 BFH/PR 2021 S. 266 Nr. 8 BStBl II 2021 S. 481 Nr. 11 DStRE 2021 S. 674 Nr. 11 EStB 2021 S. 417 Nr. 10 ErbStB 2021 S. 250 Nr. 8 FR 2021 S. 707 Nr. 14 GStB 2021 S. 30 Nr. 9 HFR 2021 S. 771 Nr. 8 StuB-Bilanzreport Nr. 11/2021 S. 463 BAAAH-78529