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BAG Urteil v. - 4 AZR 283/20

Gesetze: § 1 Abs 1 TVG, § 3 Abs 2 TVG, § 4 Abs 1 TVG, § 134 BGB, § 139 BGB, § 305c Abs 1 BGB

Bezugnahme auf betriebsverfassungsrechtliche Tarifregelungen

Leitsatz

Durch eine vertragliche Bezugnahme auf Tarifverträge werden betriebsverfassungsrechtliche Tarifregelungen nicht wirksam für das Arbeitsverhältnis vereinbart. Die Arbeitsvertragsparteien haben mangels gesetzlicher Ermächtigungsgrundlage nicht die Kompetenz, betriebsverfassungsrechtliche Regelungen zu vereinbaren. Die Bezugnahmeabrede ist mangels Regelungskompetenz nach § 134 BGB insoweit nichtig. Die in der vertraglichen Vereinbarung enthaltene Verweisung auf die tariflichen Inhaltsnormen wird von der Teilnichtigkeit grundsätzlich nicht erfasst.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BAG:2021:200121.U.4AZR283.20.0

Fundstelle(n):
BB 2021 S. 1267 Nr. 21
DB 2021 S. 1273 Nr. 23
NJW 2021 S. 10 Nr. 24
ZIP 2021 S. 1829 Nr. 35
YAAAH-78611

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