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FG Hessen Urteil v. - 4 K 557/18

Gesetze: KStG § 8 Abs. 3 S. 2

Fremdvergleich bei gegenläufigen Darlehen

Leitsatz

Es ist regelmäßig nicht fremdüblich, wenn die Gesellschaft unterschiedliche Zinssätze für das Gesellschafterdarlehen und das Kontokorrentdarlehen an den Gesellschafter vereinbart. In Höhe des Saldos liegt eine verdeckte Gewinnausschüttung vor.

Fundstelle(n):
BBK-Kurznachricht Nr. 13/2021 S. 614
GmbH-StB 2021 S. 219 Nr. 7
BAAAH-78688

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