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FG Berlin-Brandenburg Urteil v. - 8 K 8214/18

Gesetze: KraftStG § 3 Nr. 5

Krankentransport im Sinne von § 3 Nr. 5 KraftStG

Beförderung pflegebedürftiger Personen zur Tagespflegestätte

Leitsatz

1. Die Verwendung eines Fahrzeugs für den Krankentransport im Sinne von § 3 Nr. 5 KraftStG setzt voraus, dass eine Behandlungsbedürftigkeit besteht, die zugleich eine gewisse Dringlichkeit der Beförderung impliziert.

2. Ein Krankentransport im Sinne von § 3 Nr. 5 KraftStG verlangt weder einen dringenden Soforteinsatz noch eine Behandlung der Beförderten während der Fahrt, sondern setzt lediglich voraus, dass die beförderten Personen behandlungsbedürftig sein müssen und die Beförderung mit dieser Behandlung im Zusammenhang steht.

3. Auch die Beförderung von pflegebedürftigen Personen zur Tagespflegestätte ist steuerlich begünstigt im Sinne von § 3 Nr. 5 KraftStG.

Fundstelle(n):
UAAAH-78699

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