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BMF - III C 3 - S 7163/19/10001 :001 BStBl 2021 I S. 781

Umsatzsteuer/Versicherungsteuer; Garantiezusage eines Kfz-Händlers als Versicherungsleistung;

Bezug: BStBl 2021 II S. 461

Bezug: BStBl 2010 II S. 1109

Bezug: BStBl 2003 II S. 378

Bezug:

Bezug: BStBl 2017 I S. 1674

Bezug: BStBl 2010 I S. 1502

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in seinem Urteil vom , XI R 16/17 (BStBl 2021 II S. 461) entschieden, dass die entgeltliche Garantiezusage eines Kfz-Händlers keine unselbständige Nebenleistung zur Fahrzeuglieferung, sondern eine eigenständige Leistung ist. Mit einer Garantiezusage, durch die der Kfz-Verkäufer als Garantiegeber im Garantiefall eine Geldleistung verspricht, liegt eine Leistung aufgrund eines Versicherungsverhältnisses im Sinne des VersStG vor, die nach § 4 Nr. 10 Buchstabe a UStG umsatzsteuerfrei ist. Unter Verweis auf die Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) wurde zudem festgestellt, dass die Leistung, zu deren Erbringung der Versicherer im Versicherungsfall verpflichtet ist, nicht zwingend in der Zahlung eines Geldbetrags bestehen muss, sondern auch in Beistandsleistungen, entweder durch Geldzahlung oder Sachleistungen, bestehen kann.

I. Versicherungsteuerrechtliche Konsequenzen

  1. Anspruch des Käufers auf Reparatur oder Reparaturkostenersatz gegen den Verkäufer/Garantiegeber

    1. Mit einer vertraglichen entgeltlichen Garantiezusage eines Verkäufers, im Falle eines Schadens an der Kaufsache in der Weise für den Schaden einzustehen, das...

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