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BSG Beschluss v. - B 6 KA 20/20 B

Gesetze: § 47 Abs 1 S 1 Nr 2 Buchst a AMG 1976 vom , § 12 Abs 1 SGB 5, § 106 Abs 1 SGB 5, § 106 Abs 2 SGB 5 vom , § 106b SGB 5, § 130d SGB 5, § 132i SGB 5

Vertragsärztliche Versorgung - Wirtschaftlichkeitsgebot - Verpflichtung des Vertragsarztes zur Auswahl des kostengünstigeren Bezugsweges - Direktbezug von Gerinnungsfaktorzubereitungen - Selbstbehandlung durch den Patienten

Leitsatz

1. Aus dem Wirtschaftlichkeitsgebot folgt die Verpflichtung eines Vertragsarztes, unter mehreren rechtlich zulässigen Bezugswegen für Arzneimittel den offensichtlich wesentlich kostengünstigeren zu wählen.

2. Die bis zum arzneimittelrechtlich zugelassene Möglichkeit zum Direktbezug von Gerinnungsfaktorzubereitungen bestand unabhängig davon, ob eine Selbstbehandlung durch den Patienten oder eine Behandlung in der Arztpraxis durchgeführt wurde.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BSG:2021:170321BB6KA2020B0

Fundstelle(n):
SAAAH-78999

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