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BGH Urteil v. - X ZR 170/18

Gesetze: § 69 Abs 1 EuPatÜbk

Europäisches Patent: Auslegung eines im Patent eigenständig definierten Merkmals– Anhängerkupplung II

Leitsatz

Anhängerkupplung II

Bei der Auslegung eines Merkmals, das im Patent eigenständig definiert wird, ist nicht allein auf generelle Zielsetzungen in der Beschreibung abzustellen. Vielmehr sind auch die konkreten Funktionen zu berücksichtigen, die diesem Merkmal bei den Ausführungsbeispielen zukommen.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2021:020221UXZR170.18.0

Fundstelle(n):
BB 2021 S. 1282 Nr. 22
HAAAH-79295

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