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BGH Beschluss v. - XII ZB 430/20

Gesetze: § 58 FamFG

Beschwerde in Unterbringungssache: Hilfsweise Feststellung der Unbegründetheit nach Verwerfung der Beschwerde als unzulässig

Leitsatz

Verwirft das Beschwerdegericht die Beschwerde als unzulässig und führt hilfsweise aus, dass die Beschwerde auch unbegründet sei, gelten diese Rechtsausführungen des Beschwerdegerichts und grundsätzlich auch seine dazu getroffenen Feststellungen als nicht geschrieben (im Anschluss an Senatsbeschluss vom - XII ZB 482/19, NJW-RR 2020, 1459).

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2021:240321BXIIZB430.20.0

Fundstelle(n):
NJW-RR 2021 S. 721 Nr. 12
RAAAH-79419

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