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LSG Nordrhein-Westfalen Urteil v. - L 11 KR 715/17

Die Klägerin wendet sich gegen die Feststellung der Verpflichtung zur Abgabe der Sofortmeldung nach § 28a Abs. 4 Sozialgesetzbuch Viertes Buch (SGB IV).

Fundstelle(n):
DStR 2021 S. 11 Nr. 27
RAAAH-79552

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