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BGH Urteil v. - XI ZR 191/17

Gesetze: § 280 Abs 1 BGB, § 32 VermAnlG, § 8f Abs 1 VerkaufsprospektG vom , § 13 Abs 1 VerkaufsprospektG vom , § 44ff BörsG

Prospekthaftung der anlageberatenden Bank: Falsche Angaben zu Kfz-Stellplätzen als haftungsbegründender Prospektfehler bei einem Immobilienfonds

Tatbestand

Der Kläger begehrt von der beklagten Bank Schadensersatz wegen fehlerhafter Anlageberatung im Zusammenhang mit der Beteiligung an einem geschlossenen Immobilienfonds.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2021:230221UXIZR191.17.0

Fundstelle(n):
WM 2021 S. 2042 Nr. 42
RAAAH-79633

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