Gesetzliche Unfallversicherung - Beitragsforderungen für Zeiten vor Insolvenzeröffnung - Unternehmensfortführung durch starken vorläufigen Insolvenzverwalter - Beitragsabfindung - Einstufung als Massenverbindlichkeiten - gesetzgeberisch gewollte Bevorzugung der Unfallversicherungsträger gegenüber anderen Sozialversicherungsträgern - Mitgliedschaftsverhältnis als Dauerschuldverhältnis
Leitsatz
Die Abfindung von Beiträgen zur gesetzlichen Unfallversicherung, die auf der Unternehmensfortführung durch den starken vorläufigen Insolvenzverwalter beruhen, ist eine Masseverbindlichkeit.