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BGH Urteil v. - VI ZR 81/20

Gesetze: § 31 BGB, § 826 BGB, § 138 ZPO

Deliktischer Schadensersatzanspruch des Käufers eines vom sog. Abgasskandal betroffenen Dieselfahrzeugs: Sekundäre Darlegungslast des Kraftfahrzeugherstellers zum Entscheidungsträger für den Einsatz einer unzulässigen Abschalteinrichtung und zur Kenntnis des Vorstands

Leitsatz

Zur sekundären Darlegungslast hinsichtlich der Frage, wer die Entscheidung über den Einsatz einer unzulässigen Abschalteinrichtung bei dem beklagten Fahrzeughersteller getroffen und ob der Vorstand hiervon Kenntnis hatte.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2021:040521UVIZR81.20.0

Fundstelle(n):
DB 2021 S. 1263 Nr. 23
NJW-RR 2021 S. 1029 Nr. 16
WM 2021 S. 1229 Nr. 25
ZIP 2021 S. 2091 Nr. 40
FAAAH-79997

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