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BSG Urteil v. - B 5 RE 2/20 R

Gesetze: § 1 S 1 Nr 1 SGB 6, § 6 Abs 1 S 1 Nr 1 SGB 6, § 6 Abs 4 S 1 SGB 6, § 6 Abs 5 S 1 SGB 6, § 6 Abs 5 S 2 SGB 6, § 39 Abs 2 SGB 10, § 14 Abs 2 Nr 8 BRAO, § 14 Abs 3 Nr 4 BRAO, § 47 Abs 1 S 1 BRAO, § 47 Abs 1 S 2 BRAO, § 14 TzBfG

(Erstreckung einer Befreiung nach § 6 Abs 5 S 2 SGB 6 auf eine befristete berufsfremde Beschäftigung im öffentlichen Dienst - Erfordernis eines engen zeitlichen Zusammenhangs mit der ursprünglichen Beschäftigung)

Leitsatz

1. Die wegen der Mitgliedschaft in einer berufsständischen Versorgungseinrichtung für eine bestimmte Beschäftigung erteilte Befreiung von der Rentenversicherungspflicht kann auf eine nachfolgende befristete Beschäftigung nur erstreckt werden, wenn diese in engem zeitlichem Zusammenhang mit der ursprünglichen Beschäftigung aufgenommen wird.

2. Wird die nachfolgende Beschäftigung später als drei Monate nach Beendigung der Beschäftigung aufgenommen, für die die Befreiung erteilt wurde, ist eine Erstreckung der Befreiung ausgeschlossen.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BSG:2021:110321UB5RE220R0

Fundstelle(n):
NJW 2021 S. 1899 Nr. 26
NWB-Eilnachricht Nr. 11/2021 S. 757
HAAAH-80182

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