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LSG Nordrhein-Westfalen Urteil v. - L 20 SO 599/18

Der Kläger wendet sich gegen die Ablehnung der Übernahme von Bestattungskosten (§ 74 SGB XII) im Überprüfungsverfahren nach § 44 SGB X.

Fundstelle(n):
UAAAH-80276

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