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BAG Urteil v. - 4 AZR 666/19

Gesetze: § 12 TVöD, Anl 1 Vorbem 2 TVöD, Anl 1 Teil B Abschn XXIV Entgeltgr S13 TVöD

Eingruppierung einer Sozialarbeiterin im sozialpsychiatrischen Dienst - Beschäftigte "in der Tätigkeit von" Sozialarbeiterinnen/Sozialpädagoginnen mit staatlicher Anerkennung - sonstige Beschäftigte mit entsprechender Tätigkeit

Tatbestand

Die Parteien streiten über die zutreffende Eingruppierung der Klägerin und daraus resultierende Differenzentgeltansprüche.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BAG:2021:050521.U.4AZR666.19.0

Fundstelle(n):
SAAAH-80550

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