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BGH Urteil v. - V ZR 158/20

Gesetze: § 540 Abs 1 S 1 ZPO, § 559 Abs 1 S 1 ZPO

(Wohnungseigentumsverfahren: Aufhebung eines nicht den inhaltlichen Anforderungen entsprechenden Berufungsurteils)

Tatbestand

Die Parteien sind die Mitglieder einer Wohnungseigentümergemeinschaft. Der Kläger macht geltend, der ehemalige Verwalter habe einen am 31. Juli 2017 gefassten Beschluss fehlerhaft umgesetzt. Er möchte die gerichtliche Ersetzung eines Beschlusses mit dem Inhalt erreichen, dass der aktuelle Verwalter die streitgegenständliche Tür auf Kosten der Wohnungseigentümer wie von ihm gewünscht einzubauen habe.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2021:290121UVZR158.20.0

Fundstelle(n):
QAAAH-80555

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