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LSG Nordrhein-Westfalen Urteil v. - L 13 EG 15/18

Der Kläger begehrt weitere Elterngeldleistungen nach dem BEEG in Höhe von jeweils 1.200 € monatlich für drei gleichzeitig adoptierte Kinder.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
DStR 2022 S. 431 Nr. 9
RAAAH-80721

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