NV: Die Vermietung von Plätzen für das Abstellen von Fahrzeugen ist wie die Vermietung von Grundstücken für Wohnzwecke steuerfrei, wenn sie im Rahmen eines einheitlichen wirtschaftlichen Vorgangs mit dieser eng verbunden ist, da die Mietflächen Teil eines Gebäudekomplexes sind und von ein und demselben Vermieter an ein und denselben Mieter vermietet werden. Dabei ist es ohne Bedeutung, ob andere (externe) Mieter von Stellplätzen Zugang zu diesen hatten, ohne das Mietwohngebäude betreten zu müssen.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
ECLI Nummer: ECLI:DE:BFH:2020:U.101220.VR41.19.0
Fundstelle(n): BBK-Kurznachricht Nr. 13/2021 S. 616 BFH/NV 2021 S. 949 Nr. 8 DStR-Aktuell 2021 S. 8 Nr. 24 DStZ 2021 S. 596 Nr. 15 GStB 2021 S. 329 Nr. 9 NWB-Eilnachricht Nr. 25/2021 S. 1782 StuB-Bilanzreport Nr. 14/2021 S. 594 UStB 2021 S. 216 Nr. 7 TAAAH-80849