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BAG Urteil v. - 8 AZR 195/19

Gesetze: § 7 Abs 2 TzBfG vom , § 7 Abs 3 TzBfG, § 280 Abs 1 BGB, § 251 Abs 1 BGB, § 252 BGB, § 9 TzBfG, § 280 Abs 3 BGB, § 283 S 1 BGB, § 275 Abs 1 BGB, § 275 Abs 4 BGB

Schadensersatz - Wunsch des teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmers nach einer Verlängerung der Arbeitszeit - unterlassene Information nach § 7 Abs. 2 TzBfG in der bis zum geltenden Fassung (im Folgenden aF) - Verletzung der Pflicht zur bevorzugten Berücksichtigung nach § 9 TzBfG aF - Entschädigungsanspruch nach § 15 Abs. 2 AGG - Benachteiligung wegen des Alters

Tatbestand

Die Parteien streiten im Zusammenhang mit einer unterbliebenen Verlängerung der Arbeitszeit der Klägerin darüber, ob die Beklagte der Klägerin zum Schadensersatz verpflichtet ist und ob sie der Klägerin eine Entschädigung nach § 15 Abs. 2 AGG wegen einer Benachteiligung wegen des Alters schuldet.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BAG:2021:210121.U.8AZR195.19.0

Fundstelle(n):
BB 2021 S. 1587 Nr. 26
BB 2021 S. 2105 Nr. 36
NJW 2021 S. 2534 Nr. 34
TAAAH-80904

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