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BGH Beschluss v. - VII ZB 8/21

Gesetze: § 519 Abs 2 ZPO

Wirksamkeit der Berufungseinlegung: Bezeichnung des Berufungsklägers)

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2021:240221BVIIZB8.21.0

Fundstelle(n):
SAAAH-80913

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