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BGH Urteil v. - X ZR 54/19

Gesetze: Art 54 EuPatÜbk, § 3 PatG, Art 2 § 6 Abs 1 S 1 Nr 2 IntPatÜbkG

Patentnichtigkeitssache: Voraussetzung einer die Neuheit ausschließenden Offenbarung; Entgegenhaltung mit Aufzeigung eines Wegs für die Verwirklichung einer Ausführungsform mit anderen Eigenschaften - Cerdioxid

Leitsatz

Cerdioxid

1. Eine die Neuheit ausschließende Offenbarung ist nicht bereits dann gegeben, wenn eine Entgegenhaltung Patentschutz für ein Erzeugnis mit bestimmten Eigenschaften beansprucht. Erforderlich ist vielmehr, dass sich der Entgegenhaltung unmittelbar und eindeutig eine konkrete technische Lehre entnehmen lässt, mit der sich die beanspruchten Eigenschaften erreichen lassen.

2. Eine unmittelbare und eindeutige Offenbarung in diesem Sinn ist nicht gegeben, wenn die Entgegenhaltung lediglich einen Weg für die Verwirklichung einer Ausführungsform mit anderen Eigenschaften aufzeigt. Der Grundsatz, wonach es für die ausführbare Offenbarung einer technischen Lehre nicht erforderlich ist, für jede denkbare Ausführungsform einen gangbaren Weg zu deren Verwirklichung aufzuzeigen, ist in diesem Zusammenhang nicht anwendbar.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2021:060421UXZR54.19.0

Fundstelle(n):
HAAAH-80986

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