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BSG Urteil v. - B 11 AL 7/19 R

Gesetze: § 25 Abs 1 S 1 SGB 3, § 25 Abs 1 S 2 SGB 3 vom , § 142 Abs 1 S 1 SGB 3, § 143 Abs 3 SGB 3, § 60 BBiG 2005

Arbeitslosengeldanspruch - Erfüllung der Anwartschaftszeit - Verlängerung der Rahmenfrist - versicherungspflichtige Beschäftigung - Gleichstellung von Ausbildungsverhältnis in außerbetrieblicher Einrichtung - Umschulung zum technischen Produktdesigner - Abschluss eines Berufsausbildungsvertrags - tatsächliches Vorliegen einer Berufsausbildung

Leitsatz

Eine Versicherungspflicht in der Arbeitslosenversicherung für Auszubildende in außerbetrieblichen Einrichtungen besteht nicht bei Umschulungsverhältnissen, sondern setzt neben einem Berufsausbildungsvertrag eine Berufsausbildung im Sinne des Berufsbildungsgesetzes auch in tatsächlicher Hinsicht voraus.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BSG:2021:040321UB11AL719R0

Fundstelle(n):
BAAAH-81357

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