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BAG Urteil v. - 5 AZR 213/20

Gesetze: § 615 S 1 BGB, § 615 S 2 BGB, § 293 BGB, § 242 BGB

Annahmeverzug - unterlassener Zwischenverdienst - Böswilligkeit

Tatbestand

Die Parteien streiten in der Revision noch über Vergütung wegen Annahmeverzugs und dabei insbesondere darüber, ob der Kläger es böswillig unterlassen hat, anderweitigen Verdienst zu erzielen.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BAG:2021:230221.U.5AZR213.20.0

Fundstelle(n):
NJW 2021 S. 2135 Nr. 29
DAAAH-81459

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