Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BSG Urteil v. - B 8 SO 6/19 R

Gesetze: § 75 Abs 3 S 1 SGB 12 vom , § 75 Abs 3 S 2 SGB 12 vom , § 75 Abs 5 S 1 SGB 12 vom , § 75 Abs 5 S 1 SGB 12 vom , § 75 Abs 5 S 3 SGB 12 vom , § 77 Abs 1 S 3 SGB 12 vom , § 80 SGB 12 vom , § 82 Abs 3 S 1 SGB 11, § 82 Abs 4 S 1 SGB 11, § 20 Abs 1 SGB 10, § 35 Abs 1 S 1 SGB 10, § 35 Abs 1 S 2 SGB 10

(Sozialhilfe - Klage gegen eine Entscheidung der Schiedsstelle nach § 80 SGB 12 - Formfehler - Begründungsmangel - Investitionskostenvereinbarung - externer Vergleich - Plausibilität der geltend gemachten Investitionskosten - Pachtkosten - Zugrundelegung fiktiver Kosten nach dem sog Eigentümermodell)

Leitsatz

Bei einem Streit um gesondert berechenbare Investitionskosten verkennt die Schiedsstelle den ihr zustehenden Gestaltungsspielraum, wenn sie bei ihrer Entscheidung eine Plausibilitätsprüfung tatsächlich entstandener Aufwendungen für Pacht unterlässt und stattdessen ein mit fiktiven Größen arbeitendes Berechnungsmodell (sog Eigentümermodell) für den Kostenvergleich heranzieht.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BSG:2021:280121UB8SO619R0

Fundstelle(n):
XAAAH-81675

In diesem Produkt ist das Dokument enthalten:

SIS Datenbank