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LSG Baden-Württemberg Urteil v. - L 11 KR 2993/20

Gesetze: SGB V § 109

Leitsatz

Leitsatz:

Bei der Behandlung eines diabetischen Fußsyndroms durfte ein subkutanes Malum perforans (eine unter der Haut befindliche Wunde) im Jahr 2013 nicht mit der Nebendiagnose T79.3 (Posttraumatische Wundinfektion, anderenorts nicht klassifiziert) kodiert werden.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
ZAAAH-81696

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