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LSG Niedersachsen-Bremen Urteil v. - L 13 AS 93/20

Gesetze: § 41a Abs 4 S 1 SGB 2 vom ; § 11b Abs 2 S 1 SGB 2; § 11b Abs 3 S 1 SGB 2; § 22 Abs 3 Halbs 1 SGB 2

Die Kläger wenden sich gegen die endgültige Festsetzung ihrer Leistungsansprüche nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) für den Zeitraum von Juni bis August 2017 und hieraus resultierende Erstattungsforderungen des Beklagten. Streitig ist im Berufungsverfahren nur noch die Leistungsbewilligung für den Monat Juni 2017.

Fundstelle(n):
TAAAH-81714

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