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Ansatz pauschalierter Unterhaltsaufwendungen bei der Gewinnermittlung für wirtschaftliche Geschäftsbetriebe von Ordensgemeinschaften
Bezug:
Bezug: BStBl 1998 II S. 357
Bezug: BStBl 1969 II S. 93
Bei der Gewinnermittlung für die wirtschaftlichen Geschäftsbetriebe geistlicher Orden und ähnlicher Vereinigungen können fiktive Löhne für die in diesen Betrieben unentgeltlich beschäftigten Ordensangehörigen bzw. Mitglieder nicht als Betriebsausgabe abgezogen werden (vgl. , RStBl 1938, 735). Dagegen sind die dem Orden bzw. der Vereinigung entstandenen Aufwendungen für den Unterhalt der in seinem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb arbeitenden Ordensangehörigen bzw. Mitglieder - ggf. im Wege der Pauschalierung - als Betriebsausgabe abzugsfähig (vgl. , BStBl II 1998, 357).
Dem steht das , BStBl II 1969, 93, nicht entgegen. Diesem Urteil liegt ein anderer Sachverhalt zugrunde. Hier ging es um die wirtschaftliche Verwertung der geistigen Arbeit einer Ordensangehörigen. Diese hatte ein Buch geschrieben, das Urheberrecht wurde später im Rahmen eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs genutzt. Nach den Feststellungen des BFH war die Ordensangehörige - jedenfalls im Streitjahr - nicht in dem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb tätig, da, wie das Finanzgericht für den BFH binden...