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BGH Urteil v. - VI ZR 80/20

Gesetze: § 138 Abs 3 ZPO, § 31 BGB, § 249 BGB, §§ 249ff BGB, § 826 BGB, Art 3 Nr 10 EGV 715/2007, Art 5 Abs 1 EGV 715/2007, § 6 EG-FGV, § 27 EG-FGV

Deliktische Haftung des Fahrzeugmotorherstellers wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung: Sekundäre Darlegungslast des Herstellers

Leitsatz

Zur sekundären Darlegungslast hinsichtlich der Frage, wer die Entscheidung über den Einsatz einer unzulässigen Abschalteinrichtung bei dem beklagten Fahrzeugmotorenhersteller getroffen und ob der Vorstand hiervon Kenntnis hatte.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2021:110521UVIZR80.20.0

Fundstelle(n):
WM 2021 S. 1300 Nr. 26
ZIP 2021 S. 2344 Nr. 45
JAAAH-81898

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