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BGH Beschluss v. - I ZR 173/20

Gesetze: § 19a UrhG, § 101a UrhG

Urheberrechtsverletzung durch Filesharing: Vorgerichtliche Pflicht des Internetanschlussinhabers zur Aufklärung über den Täter

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2021:210121BIZR173.20.0

Fundstelle(n):
YAAAH-81909

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