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BFH Beschluss v. - III R 8/19 BStBl 2021 II S. 627

Gesetze: GewStG § 2 Abs. 1 Satz 1; GewStG § 5 Abs. 1 Sätze 1 und 3; GewStG § 6; GewStG § 11; GewStG § 28 Abs. 1 Sätze 1 und 2; AO § 12; EnWG § 6 Abs. 2 Sätze 1 und 3; GasNZV § 3 Abs. 2 und 3;

Gewerbesteuerzerlegung beim Versorgungsunternehmen nach Entflechtung von Netz- und Versorgungsbetrieb (Unbundling)

Leitsatz

1. Findet bei einem integrierten Energieversorgungsunternehmen eine Entflechtung statt, aufgrund derer das Versorgungsnetz an eine andere Gesellschaft verpachtet wird, ist eine Gewerbesteuerzerlegung auf die Netzgemeinden im Hinblick auf die bei dem Energieversorgungsunternehmen verbliebenen Geschäftsbereiche nur dann vorzunehmen, wenn das Energieversorgungsunternehmen in den einzelnen Netzgemeinden weiterhin selbst Betriebsstätten im Sinne des § 12 AO unterhält.

2. Eine mehrgemeindliche Betriebsstätte im Sinne der §§ 28 Abs. 1 Satz 2 Alternative 1, 30 GewStG setzt voraus, dass jeder der auf mehrere Gemeinden entfallenden Teile dieser Einheit die Voraussetzungen des Betriebsstättenbegriffes erfüllt.

3. Aus einem Pachtvertrag, mit dem der Pächterin die Netzhoheit über ein Versorgungsnetz übertragen wird, ergibt sich auch dann keine Verfügungsbefugnis der Verpächterin über das Netz, wenn der Verpächterin Mitwirkungsrechte bei der Aufstellung und Durchführung des Wirtschaftsplans vorbehalten werden.

4. Der Teilbetriebsfiktion in § 6 Abs. 2 Sätze 1 und 3 EnWG kommt keine Aussagekraft im Hinblick auf das Bestehen der für den Betriebsstättenbegriff notwendigen Verfügungsmacht an den von der Entflechtung betroffenen Geschäftseinrichtungen zu.

5. Aus der Verpflichtung des Netzbetreibers zum Abschluss eines Transportvertrages folgt keine Verfügungsbefugnis des Transportkunden über das Netz.

6. Eine Mitunternehmerstellung des Energieversorgungsunternehmens beim Netzbetreiber begründet im Hinblick auf das Energieversorgungsgeschäft keine Betriebsstätten des Energieversorgers in den Betriebsstätten des Netzbetreibers.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2021:B.180221.IIIR8.19.0

Fundstelle(n):
BStBl 2021 II Seite 627
BB 2021 S. 1557 Nr. 26
BFH/NV 2021 S. 1147 Nr. 9
BFH/PR 2021 S. 357 Nr. 10
BStBl II 2021 S. 627 Nr. 14
DB 2021 S. 6 Nr. 26
DB 2022 S. 579 Nr. 10
DStR 2021 S. 8 Nr. 25
DStRE 2021 S. 980 Nr. 16
EStB 2021 S. 408 Nr. 10
GStB 2021 S. 42 Nr. 12
GmbH-StB 2021 S. 301 Nr. 10
HFR 2021 S. 802 Nr. 8
NWB-Eilnachricht Nr. 26/2021 S. 1859
StuB-Bilanzreport Nr. 14/2021 S. 592
BAAAH-81934

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