Sozialgerichtliches Verfahren - Fortsetzungsfeststellungsklage - Feststellungsinteresse - Wiederholungsgefahr - Wechsel des Leistungsträgers - Übergang der Eingliederungshilfe vom SGB 12 ins SGB 9 2018 - Funktionsnachfolge - Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Persönliches Budget - Bindung durch eine Zielvereinbarung - Leistungen für die Vergangenheit - Zulässigkeit einer Befristung
Leitsatz
1. Der Träger der Eingliederungshilfe nach Teil 2 des SGB IX in der seit dem geltenden Fassung ist nicht Funktionsnachfolger des bis zum für die Eingliederungshilfe zuständig gewesenen Sozialhilfeträgers.
2. Die vor Bewilligung eines Persönlichen Budgets abgeschlossene Zielvereinbarung bindet die Beteiligten nicht materiell im Hinblick auf den individuellen Leistungsbedarf.
3. Ein Persönliches Budget über Leistungen zur Teilhabe darf nur befristet erbracht werden, wenn die Leistungen selbst befristet werden dürfen.