Pfändungsschutz für sonstige Einkünfte: Pfändbarkeit einer Einmalzahlung aus einer zur Sicherung von Ansprüchen aus einer Pensionszusage verpfändeten Kapitallebensversicherung
Leitsatz
Erhält der Schuldner aus einer Kapitallebensversicherung, die ihm zur Sicherung für Ansprüche aus einer für seine Tätigkeit als Geschäftsführer erteilten Pensionszusage wirksam verpfändet ist, nach Pfandreife eine Einmalleistung, kann er hierfür Pfändungsschutz für sonstige Einkünfte geltend machen.
Dem steht nicht entgegen, dass die Voraussetzungen des besonderen Pfändungsschutzes bei Altersrenten nicht gegeben sind.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
ECLI Nummer: ECLI:DE:BGH:2021:290421BIXZB25.20.0
Fundstelle(n): NJW 2021 S. 10 Nr. 28 NJW-RR 2021 S. 987 Nr. 15 NWB-Eilnachricht Nr. 29/2021 S. 2098 WM 2021 S. 1336 Nr. 27 ZIP 2021 S. 1403 Nr. 27 DAAAH-82389