Vertragsärztliche Versorgung - Anerkennung als Belegarzt - Entfernung zwischen Praxis und Krankenhaus - Gewährleistung unverzüglicher und ordnungsgemäßer Versorgung - keine Berücksichtigung von Kooperationen sowohl auf Seiten des Arztes als auch auf Seiten des Krankenhauses
Leitsatz
Für die Beurteilung, ob ein Belegarzt im Hinblick auf die Entfernung seiner Praxis zum Krankenhaus die unverzügliche und ordnungsgemäße Versorgung der von ihm ambulant und stationär zu betreuenden Versicherten gewährleisten kann, bleiben Kooperationen sowohl auf Seiten des Arztes wie auf Seiten des Krankenhauses unberücksichtigt.