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BFH Beschluss v. - I B 55/20 (AdV)

Gesetze: NATOTrStat Art. X Abs. 1; NATOTrStatZAbk Art. 73; DBA USA 1989/2008 Art. 19 Abs. 1; EStG § 1 Abs. 1 Satz 1; EStG § 8 Abs. 1; EStG § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1;

Zur Besteuerung des sog. zivilen Gefolges der US-Armee

Leitsatz

1. NV: Es bestehen keine ernstlichen Zweifel an der Rechtmäßigkeit einer Steuerfestsetzung, in der die sog. Privilegien, die die USA (auch) den zivilen Angestellten der US-Armee gewährt, als Arbeitslohn erfasst wurden.

2. NV: Für die Frage, zu welchem Zweck ein ziviler Angestellter der US-Armee gemäß Art. 19 Abs. 1 Buchst. b Doppelbuchst. bb DBA-USA 1989/2008 im Inland ansässig geworden ist, kommt es —abweichend zum Tatbestand des Art. X Abs. 1 Satz 1 NATOTrStat— auf eine zeitpunktbezogene Betrachtung an.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2021:BA.230221.IB55.20.0

Fundstelle(n):
BFH/NV 2021 S. 1064 Nr. 9
NAAAH-82445

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