Wiedereinsetzung in die versäumte Berufungsbegründungsfrist: Vorrang eines rechtzeitig gestellten Antrags auf Verlängerung der Rechtsmittelbegründungsfrist - Wiedereinsetzung, Vorrang eines Fristverlängerungsantrags
Leitsatz
Wiedereinsetzung, Vorrang eines Fristverlängerungsantrags
Ein Prozessbevollmächtigter, der erkennt, eine Rechtsmittelbegründungsfrist nicht einhalten zu können, muss durch einen rechtzeitig gestellten Antrag auf Fristverlängerung dafür Sorge tragen, dass ein Wiedereinsetzungsgesuch nicht notwendig wird. Dies setzt allerdings voraus, dass die Fristverlängerung rechtlich zulässig und ein Vertrauen auf deren Bewilligung begründet ist (Fortführung von , NJW 2013, 3181 Rn. 9).
ECLI Nummer: ECLI:DE:BGH:2021:270521BIIIZB64.20.0
Fundstelle(n): DStR 2021 S. 10 Nr. 32 NJW-RR 2021 S. 1143 Nr. 17 NWB-Eilnachricht Nr. 33/2021 S. 2419 GAAAH-82495