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BGH Beschluss v. - X ZR 23/21

Gesetze: § 51 Abs 1 GKG

Patentnichtigkeitsverfahren: Bemessung des Streitwerts für ein standardessentielles Patent – Nichtigkeitsstreitwert III

Leitsatz

Nichtigkeitsstreitwert III

Der Umstand, dass das Streitpatent als standardessentiell angesehen wird, vermag es für sich gesehen nicht zu rechtfertigen, den Streitwert des Patentnichtigkeitsverfahrens auf einen Betrag festzusetzen, der den Streitwert der auf dieses Patent gestützten Verletzungsprozesse um mehr als ein Viertel übersteigt (Ergänzung zu , GRUR 2011, 757 - Nichtigkeitsstreitwert I).

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2021:110521BXZR23.21.0

Fundstelle(n):
QAAAH-82496

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