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BGH Urteil v. - X ZR 23/19

Gesetze: § 110 PatG, § 62 ZPO, § 516 ZPO

Patentnichtigkeitsverfahren: Berufung des Beklagten nur gegen einzelne Kläger; Auslegung der Erklärung über die Rücknahme der Berufung gegenüber einzelnen, notwendigen Streitgenossen - Funkzellenzuteilung

Leitsatz

Funkzellenzuteilung

1. Im Patentnichtigkeitsverfahren kann der Beklagte ein zu seinen Ungunsten ergangenes Urteil mit der Berufung nur einheitlich gegen alle Kläger angreifen; eine nur gegenüber einzelnen Klägern erklärte Berufung ist unzulässig (Bestätigung von , BGHZ 23, 73 = NJW 1957, 537, juris Rn. 17 und , NJW 2012, 1224 Rn. 9).

2. Die Erklärung, eine gegenüber mehreren notwendigen Streitgenossen wirksam eingelegte Berufung werde gegenüber einzelnen dieser Streitgenossen zurückgenommen und im Hinblick auf die übrigen fortgeführt, ist im Zweifel dahin auszulegen, dass die Berufung gegen alle Streitgenossen fortgeführt werden soll.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2021:180521UXZR23.19.0

Fundstelle(n):
FAAAH-82627

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