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BGH Beschluss v. - 6 StR 111/20

Gesetze: § 73c StGB, § 73e Abs 1 StGB

Einziehung von Taterträgen: Verzicht des Angeklagten auf sichergestelltes Bargeld zum Zweck der Schadenswiedergutmachung

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2020:300620B6STR111.20.0

Fundstelle(n):
YAAAH-82758

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