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BMF - IV D 1 - S 7344 - 62/02 BStBl 2002 I 995

§ 18 UStG; Muster der Vordrucke im Umsatzsteuer-Voranmeldungs- und -Vorauszahlungsverfahren für das Kalenderjahr 2003

Bezug:

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt Folgendes:

(1) Im Umsatzsteuer-Voranmeldungs- und -Vorauszahlungsverfahren werden für die Voranmeldungszeiträume ab Januar 2003 die folgenden Vordruckmuster eingeführt:


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– USt 1 A
Umsatzsteuer-Voranmeldung 2003
– USt 1 H
Antrag auf Dauerfristverlängerung und
Anmeldung der Sondervorauszahlung 2003
– USt 1 E
Anleitung zur Umsatzsteuer-Voranmeldung 2003

(2) Der Unternehmer muss künftig im Vordruckmuster USt 1 A in Zeile 51 bei der Kennzahl – Kz – 45 die nicht steuerbaren Umsätze eintragen. Einzutragen sind nicht steuerbare Lieferungen und sonstige Leistungen, deren Leistungsort nicht im Inland liegt und die der Umsatzsteuer unterlägen, wenn sie im Inland ausgeführt worden wären. Hierzu gehören auch Beförderungs- und Versendungslieferungen in das übrige Gemeinschaftsgebiet nach § 3c UStG, die in anderen EU-Mitgliedstaaten versteuert werden, sowie innergemeinschaftliche Güterbeförderungsleistungen und damit zusammenhängende sonstige Leistungen, die im übrigen Gemeinschaftsgebiet steuerbar sind (§ 3b Abs. 3 bis 6 UStG). Im Inland ausgeführte nicht steuerbare Umsätze (z. B. Innenumsätze zwischen Unternehmensteilen) sind nicht anzug...

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