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BFH Beschluss v. - VIII B 86/20

Gesetze: FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; EStG § 4 Abs. 4;

Aufwendungen für den Blindenführhund einer in der Kanzlei des Ehemanns mitarbeitenden Rechtsanwältin

Leitsatz

NV: Ob Aufwendungen für einen Blindenführhund, der einer als Rechtsanwältin in der Kanzlei des Ehemanns tätigen Steuerpflichtigen auch die Teilnahme an Gerichtsverhandlungen und Mandantenbesprechungen für die Kanzlei ermöglicht, Betriebsausgaben der Kanzlei sind, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab und betrifft keine grundsätzlich bedeutsame Rechtsfrage i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2021:B.080421.VIIIB86.20.0

Fundstelle(n):
BB 2021 S. 1684 Nr. 28
BFH/NV 2021 S. 1068 Nr. 9
NJW 2021 S. 2311 Nr. 31
AAAAH-83067

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