Patentverletzungsklage: Verantwortlichkeit eines im Ausland ansässigen Herstellers eines im Inland geschützten Erzeugnisses für das Inverkehrbringen der geschützten Ware im Inland durch ebenfalls im Ausland ansässige Abnehmer; Anforderungen an die Klagebegründung und das der Klage stattgebende Urteil - Ultraschallwandler
Leitsatz
Ultraschallwandler
1. Hat ein im Ausland ansässiger Hersteller einen ebenfalls im Ausland ansässigen Abnehmer mit Erzeugnissen beliefert, obwohl konkrete Anhaltspunkte es als naheliegend erscheinen ließen, dass der Abnehmer die gelieferte Ware trotz dort bestehenden Patentschutzes im Inland anbieten oder in Verkehr bringen wird, bestehen Ansprüche auf Unterlassung, Auskunftserteilung und Schadensersatz in Bezug auf andere Abnehmer nur insoweit, als in Bezug auf diese dieselben charakteristischen Umstände vorliegen, die die Rechtswidrigkeit der Lieferung an den einen Abnehmer begründen.
2. Diese Umstände sind im Klageantrag oder in der Klagebegründung sowie in einem der Klage stattgebenden Urteil oder dessen Gründen konkret zu umschreiben (Fortführung von , BGHZ 215, 89 Rn. 62 ff. - Abdichtsystem).