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BAG Urteil v. - 6 AZR 390/20 (A)

Gesetze: § 4 Abs 3 TVöD, Art 1 Abs 1 EGRL 104/2008, Art 1 Abs 2 EGRL 104/2008, § 1 Abs 3 Nr 2b AÜG, Art 267 AEUV

Personalgestellung - Verstoß gegen die Leiharbeitsrichtlinie

Leitsatz

Der Sechste Senat des Bundesarbeitsgerichts ersucht den Gerichtshof der Europäischen Union um Vorabentscheidung nach Art. 267 AEUV, ob die Personalgestellung nach § 4 Abs. 3 TVöD in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2008/104/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom über Leiharbeit fällt. Bejahendenfalls soll durch die Anfrage beim EuGH geklärt werden, ob die Leiharbeitsrichtlinie eine Bereichsausnahme wie die in § 1 Abs. 3 Nr. 2b AÜG geregelte zulässt.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BAG:2021:160621.B.6AZR390.20A.0

Fundstelle(n):
RAAAH-83177

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