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BGH Beschluss v. - V ZB 152/18

Gesetze: § 152a ZVG, § 18 Abs 1 ZwVwV, § 18 Abs 2 ZwVwV, § 19 Abs 2 ZwVwV

Zwangsverwaltervergütung: Abrechnung nach Zeitaufwand bei offensichtlicher Unangemessenheit der Vergütung

Leitsatz

§ 19 Abs. 2 ZwVwV begründet nur ein Recht, aber keine Pflicht des Zwangsverwalters, nach Zeitaufwand abzurechnen, wenn seine Vergütung nach § 18 ZwVwV offensichtlich unangemessen ist; die Vorschrift stellt daher keine Grundlage für eine über § 18 Abs. 2 ZwVwV hinausgehende Kürzung der Vergütung dar.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2021:270521BVZB152.18.0

Fundstelle(n):
NJW 2021 S. 10 Nr. 30
WM 2021 S. 1451 Nr. 29
IAAAH-83180

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