Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Finanzministerium des Landes Nordrhein-Westfalen - S 4505 - 3 - V A 6

Anwendung des § 3 Nr. 2 GrEStG bei Grundstückskaufrechtsvermächtnissen

Bezug: BStBl 2019 II S. 617

Bezug: BStBl 1993 II S. 765

Bezug: BStBl 2002 II S. 775

Bezug:

Der , BStBl 2019 II S. 617 seine Rechtsprechung zur Frage der Grunderwerbsteuerpflicht für ein Kaufrechtsvermächtnis teilweise geändert. Es wird nicht mehr daran festgehalten, dass jeglicher Erwerb eines Grundstücks aufgrund eines Kaufrechtsvermächtnisses nach § 3 Nr. 2 Satz 1 GrEStG von der Grunderwerbsteuer befreit ist (so aber noch , BStBl 1993 II S. 765).

Es wird gebeten, bei der grunderwerbsteuerlichen Beurteilung von Kaufrechtsvermächtnissen nunmehr folgende Rechtsaufassung zu vertreten:

Bei einem Vermächtnis ist dahingehend zu unterscheiden, ob es einen unmittelbaren Anspruch auf Übertragung eines Grundstücks beinhaltet (Grundstücksvermächtnis) oder nur einen Anspruch auf Abschluss eines Grundstückskaufvertrages (Kaufrechtsvermächtnis), denn danach richtet sich die Anwendung des § 3 Nr. 2 GrEStG.

In Zweifelsfällen ist durch Auslegung des Vermächtnisses (§§ 133, 157 BGB) zu ermitteln, ob es sich um ein Kaufrechtsvermächtnis oder ein Grundstücksvermächtnis handelt. Dabei kommt es nach der Rechtsprechung des BFH auf den Rechtsgrund des Erwerbs und nicht auf die Höhe des gezahlten Kaufpreises an. Hierbei können folgende Indizien für ein Kaufrech...

In diesem Produkt ist das Dokument enthalten:

SIS Datenbank