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BGH Beschluss v. - GSSt 2/20

Gesetze: § 73c S 1 StGB, § 8 Abs 3 S 1 JGG, § 132 Abs 2 GVG, § 459g Abs 5 S 1 StPO

Jugendgerichtsverfahren: Einziehung des Wertes von Taterträgen bei Anwendung von Jugendstrafrecht

Leitsatz

Die Entscheidung über die Einziehung des Wertes von Taterträgen (§ 73c Satz 1 StGB) steht auch bei Anwendung von Jugendstrafrecht nicht im Ermessen des Tatgerichts.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2021:200121BGSST2.20.0

Fundstelle(n):
NJW 2021 S. 10 Nr. 30
NJW 2021 S. 3408 Nr. 46
wistra 2021 S. 398 Nr. 10
MAAAH-83345

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