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BFH Beschluss v. - XI B 69/20

Gesetze: UStG § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1; UStG § 10; UStG § 13; UStG § 16; FGO § 76; FGO § 96; FGO § 105 Abs. 2 Nr. 5; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3; FGO § 119 Nr. 6;

Umsatzbesteuerung eines „räuberischen“ Aktionärs; Anforderungen an die Entscheidungsgründe eines finanzgerichtlichen Urteils

Leitsatz

NV: Ist aus dem Inhalt des klageabweisenden finanzgerichtlichen Urteils, das keine explizite Aussage enthält, dass die Höhe der festgesetzten Steuer nicht zu beanstanden ist, eindeutig zu schließen, dass das Gericht auch die im Klageverfahren „unstreitige“ Höhe der festgesetzten Steuer von Amts wegen tatsächlich und rechtlich überprüft hat, liegt ein Verfahrensfehler („fehlende Urteilsbegründung“) nicht vor.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2021:B.230321.XIB69.20.0

Fundstelle(n):
AG 2021 S. 646 Nr. 17
BFH/NV 2021 S. 1108 Nr. 9
DStR 2021 S. 8 Nr. 28
NWB-Eilnachricht Nr. 30/2021 S. 2172
UStB 2021 S. 287 Nr. 9
UAAAH-83607

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