1. NV: Überschreitet die nachhaltige Betätigung eines Pokerspielers die Grenze zur Gewerblichkeit, macht es keinen Unterschied, ob der Spieler die Gewinne bei Pokerturnieren oder bei Spielen in Casinos erzielt.
2. NV: Ein Gewerbesteuer-Messbetrag kann bei einem Berufspokerspieler nur dann festgesetzt werden, wenn er eine Betriebsstätte im Inland unterhält. Hierzu hat das FG Feststellungen zu treffen.
Fundstelle(n): BFH/NV 2021 S. 1070 Nr. 9 DStR 2021 S. 6 Nr. 28 DStRE 2021 S. 1349 Nr. 22 KÖSDI 2021 S. 22431 Nr. 10 StuB-Bilanzreport Nr. 15/2021 S. 628 OAAAH-83609