Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Wirtschaftliche Zurechnung bei Wertpapiergeschäften;
(BStBl 2016 I S. 1324), ersetzt durch
Bezug: BStBl 2016 I S. 1324
Bezug: BStBl 2016 II S. 961
Bezug: BStBl 2016 II S. 887
Bezug: BStBl 2006 II S. 359
Mit (BStBl 2016 II S. 961) hat der BFH für Recht erkannt, dass das wirtschaftliche Eigentum an Aktien, die im Rahmen einer sog. „Wertpapierleihe“ an den „Entleiher“ zivilrechtlich übereignet wurden, ausnahmsweise beim „Verleiher“ verbleiben könne, wenn die zivilrechtliche Position des „Entleihers“ lediglich eine formale sei. Dies ergebe sich in dem der Entscheidung zu Grunde liegenden Fall aus den Bestimmungen der abgeschlossenen Leihverträge und der Art ihres Vollzugs. Nach dem Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gelten bezugnehmend auf das für die wirtschaftliche Zurechnung bei Wertpapierleihen, Kassa-Geschäften und anderen Wertpapiergeschäften die folgenden Grundsätze:
I. Einordnung eines Wertpapierdarlehens („Wertpapierleihe“)
1Bei der „Wertpapierleihe“ handelt es sich um ein Sachdarlehen (vgl. BT-Drs. 14/6040, S. 258). Durch den Sachdarlehensvertrag wird der Darlehensgeber verpflichtet, dem Darlehensnehmer eine vereinbarte vertretbare Sache zu überlassen. Der Darlehensnehmer ist zur Zahlung eines Darlehensentgelts und bei Fälligkeit zur Rückerstattung von Sachen g...