Wettbewerbsverstoß im Vermittlungsgeschäft für Anzeigenwerbung: Hinreichender Anlass für die Veröffentlichung eines gegen einen Mitbewerber wegen unlauterer Geschäftspraktiken erwirkten Unterlassungsurteils unter seiner namentlichen Nennung - Vorsicht Falle
Leitsatz
Vorsicht Falle
Ein hinreichender Anlass für die Veröffentlichung eines gegen einen Mitbewerber erwirkten Urteils unter seiner namentlichen Nennung kann bestehen, wenn die angesprochenen Verkehrskreise ein schutzwürdiges Interesse an der Information über die untersagten unlauteren Geschäftsmethoden des Mitbewerbers haben und eine Aufklärung angezeigt ist, um sonst drohende Nachteile bei geschäftlichen Entscheidungen von ihnen abzuwenden.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
ECLI Nummer: ECLI:DE:BGH:2021:060521UIZR167.20.0
Fundstelle(n): BB 2021 S. 1794 Nr. 31 NJW 2021 S. 3388 Nr. 46 KAAAH-83726