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BGH Urteil v. - I ZR 167/20

Gesetze: § 4 Nr 1 UWG, § 823 Abs 1 BGB, § 1004 Abs 1 S 2 BGB, Art 2 Abs 1 GG, Art 5 Abs 1 S 1 GG, Art 12 Abs 1 GG

Wettbewerbsverstoß im Vermittlungsgeschäft für Anzeigenwerbung: Hinreichender Anlass für die Veröffentlichung eines gegen einen Mitbewerber wegen unlauterer Geschäftspraktiken erwirkten Unterlassungsurteils unter seiner namentlichen Nennung - Vorsicht Falle

Leitsatz

Vorsicht Falle

Ein hinreichender Anlass für die Veröffentlichung eines gegen einen Mitbewerber erwirkten Urteils unter seiner namentlichen Nennung kann bestehen, wenn die angesprochenen Verkehrskreise ein schutzwürdiges Interesse an der Information über die untersagten unlauteren Geschäftsmethoden des Mitbewerbers haben und eine Aufklärung angezeigt ist, um sonst drohende Nachteile bei geschäftlichen Entscheidungen von ihnen abzuwenden.

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu


ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2021:060521UIZR167.20.0

Fundstelle(n):
BB 2021 S. 1794 Nr. 31
NJW 2021 S. 3388 Nr. 46
KAAAH-83726

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